Anmeldung

 

Anmeldeschluss: 23. April 2024

 

Anmeldehinweise

  • Delegierte können nur vor Ort in Kassel teilnehmen. Interessierte Gäste können vor Ort oder online teilnehmen. 
  • Bitte pro Teilnehmer(in) je ein Formular ausfüllen (auch Gäste und Aussteller bitten wir, sich anzumelden).
  • Aus technischen Gründen ist für jede(n) Teilnehmer(in) eine eigene E-Mail-Adresse notwendig.
  • Anmeldung abschließen – Ihre Anmeldung wird gespeichert und Sie erhalten eine vom System generierte E-Mail als Eingangsbestätigung.
  • Sie erhalten in einer gesonderten E-Mail eine Teilnahmebestätigung. Wenn Sie als Teilnehmer(in) der Listen 1 bis 7 angemeldet sind, bekommen Sie mit dieser E-Mail eine Konstituierungskarte, die ausgefüllt und unterschrieben PER POST an die Bundesgeschäftsstelle zurückzuschicken ist.
    Hinweis: Bitte keine Konstituierungskarten für Abgeordnete, die noch nicht angemeldet sind, zuschicken!
  • Die Online-Teilnehmenden erhalten zu einem späteren Zeitpunkt – ebenfalls per E-Mail – Hinweise zum technischen Ablauf und ihre Zugangsdaten für die Online-Teilnahme.
  • Bitte melden Sie sich auf jeden Fall online an! Eine Anmeldung vor Ort ist nicht möglich.
  • Die Zahlung mit GiroPay ist aktuell nicht möglich

 

Hinweise zur Anzahl der Abgeordneten:

Als Schlüssel für die Zahl der Abgeordneten gilt (§ 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung):

  • Gemeinden mit bis zu 200 Mitgliedern: 1 Abgeordnete(r)
  • Gemeinden mit 201 bis 400 Mitgliedern: 2 Abgeordnete
  • Gemeinden mit 401 bis 600 Mitgliedern: 3 Abgeordnete
  • Gemeinden mit 601 bis 800 Mitgliedern: 4 Abgeordnete
  • Gemeinden mit 801 und mehr Mitgliedern: 5 Abgeordnete

Gemäß Beschluss des Bundesrates 2019 erhält jede Gemeinde zusätzlich zu obigem Abgeordnetenschlüssel ein Mandat für einen Abgeordneten/eine Abgeordnete unter 35 Jahren.
Diese(r) ist auf der Anmeldeseite gesondert anzumelden.

Zweiggemeinden können keinen eigenen Abgeordneten delegieren. Aus diesem Grund wird den Hauptgemeinden empfohlen, möglichst auch eine(n) Abgeordnete(n) aus der Zweiggemeinde zu nominieren.

 

Hinweise zu den Kosten:

Teilnahme vor Ort

  • Liste 1 - Abgeordnete(r) einer Gemeinde – 199,00 €
  • Liste 1a - zusätzliche(r) Abgeordnete(r) einer Gemeinde unter 35 Jahren – 99,00
  • Liste 2 - Abgeordnete(r) einer assoziierten Gemeinde
  • Liste 3 - Mandatsträger(in) des Bundesrates – 0 €
  • Liste 4 - Mitglied des Präsidiums des Bundes – 0 €
  • Liste 5 - Vertreter(in) eines Landesverbands/des ChristusForum Deutschland – 199,00 €
  • Liste 6 - Abgeordnete(r) einer Einrichtung im Status der Bekenntnisgemeinschaft – 199,00 €
  • Liste 7 - Vom Präsidium berufene(r) Mitarbeiter(in) – 0 €
  • Liste 8 - Abgeordnete(r) einer Einrichtung des Bundes und der Mitarbeitervertretung – 199,00 €
  • Mitarbeiter(in) des Bundes ohne Mandat / Ehrengast – 0 €
  • Externe Studierende (außer TH Elstal) und Bürgergeld-Empfangende – 40,00 €
  • Aussteller (wenn nicht Abgeordnete(r)) – 40,00 €
  • Dauergast – 99,00 € | Tagesgast pro Tag – 40,00 €

Online-Teilnahme

  • Gast – 69,00 €