Anmeldung

 

Aktuell ist keine Anmeldung zur nächsten Bundesratstagung möglich.

 

Hinweise zur Anmeldung:

  • Abgeordnete können nur vor Ort in Kassel teilnehmen. Gäste können vor Ort oder online teilnehmen. 
  • Bitte pro Teilnehmer(in) je ein Formular ausfüllen (auch Gäste und Aussteller müssen sich anmelden).
  • Aus technischen Gründen ist für jede(n) Teilnehmer(in) eine eigene E-Mail-Adresse notwendig.
  • Anmeldung abschließen – Ihre Anmeldung wird gespeichert und Sie erhalten eine vom System generierte E-Mail als Eingangsbestätigung mit allen Informationen aus der Anmeldung. Diese E-Mail bitte aufbewahren.
  • Sie erhalten in einer gesonderten E-Mail eine Teilnahmebestätigung von Caren Kunz. Wenn Sie als Abgeordnete(r) der Listen 1 bis 7 angemeldet sind, bekommen Sie mit dieser E-Mail eine Konstituierungskarte, die ausgefüllt und unterschrieben an die Bundesgeschäftsstelle zurückzuschicken ist. Nähere Informationen sind in der E-Mail zu finden. 
  • Bitte keine Konstituierungskarten für Abgeordnete, die noch nicht angemeldet sind, zuschicken! Bitte erst die Anmeldung vornahmen!
  • Die Online-Teilnehmenden erhalten zu einem späteren Zeitpunkt – ebenfalls per E-Mail – Hinweise zum technischen Ablauf und ihre Zugangsdaten für die Online-Teilnahme.
  • Bitte melden Sie sich auf jeden Fall online an! Eine Anmeldung vor Ort ist nicht möglich.
  • Die Zahlung mit GiroPay ist aktuell nicht möglich

 

Hinweise zur Anzahl der Abgeordneten:

Als Schlüssel für die Zahl der Abgeordneten gilt (§ 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung):

  • Gemeinden mit bis zu 200 Mitgliedern: 1 Abgeordnete(r)
  • Gemeinden mit 201 bis 400 Mitgliedern: 2 Abgeordnete
  • Gemeinden mit 401 bis 600 Mitgliedern: 3 Abgeordnete
  • Gemeinden mit 601 bis 800 Mitgliedern: 4 Abgeordnete
  • Gemeinden mit 801 und mehr Mitgliedern: 5 Abgeordnete

Gemäß Beschluss des Bundesrates 2019 erhält jede Gemeinde zusätzlich zu obigem Abgeordnetenschlüssel ein Mandat für einen Abgeordneten/eine Abgeordnete unter 35 Jahren.
Diese(r) ist auch einzeln anzumelden.

Zweiggemeinden können keinen eigenen Abgeordneten delegieren. Aus diesem Grund wird den Hauptgemeinden empfohlen, möglichst auch eine(n) Abgeordnete(n) aus der Zweiggemeinde zu delegieren.

 

Hinweise zur Tagungsgebühr:

Teilnahme vor Ort

  • Liste 1 - Abgeordnete(r) einer Gemeinde – 199,00 €
  • Liste 1a - zusätzliche(r) Abgeordnete(r) einer Gemeinde unter 35 Jahren – 99,00
  • Liste 2 - Abgeordnete(r) einer assoziierten Gemeinde
  • Liste 3 - Mandatsträger(in) des Bundesrates – 0 €
  • Liste 4 - Mitglied des Präsidiums des Bundes – 0 €
  • Liste 5 - Vertreter(in) eines Landesverbands/des ChristusForum Deutschland – 199,00 €
  • Liste 6 - Abgeordnete(r) einer Einrichtung im Status der Bekenntnisgemeinschaft – 199,00 €
  • Liste 7 - Vom Präsidium berufene(r) Mitarbeiter(in) – 0 €
  • Liste 8 - Abgeordnete(r) einer Einrichtung des Bundes und der Mitarbeitervertretung – 199,00 €
  • Mitarbeiter(in) des Bundes ohne Mandat / Ehrengast – 0 €
  • Externe Studierende (außer TH Elstal) und Bürgergeld-Empfangende (mit Nachweis) – 40,00 €
  • Aussteller (wenn nicht Abgeordnete(r)) – 40,00 €
  • Dauergast – 99,00 € | Tagesgast pro Tag – 40,00 €

Online-Teilnahme

  • Gast – 69,00 €